PHILIPS SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden, in diesen Softwarelizenzbedingungen verwendeten Begriffe haben die nachfolgend aufgeführte Bedeutung:
Benannte Hardware
die von Bursch Medizintechnik GmbH gelieferte Hardware, mit der die lizenzierte Software zu betreiben ist.
Lizenzierte Software
die Software im Objektcode und alle Kopien, die in oder in Zusammenhang mit der genannten Hardware betrieben werden, ob eingebettet in die Hardware oder auf einem gesonderten Datenträger bereitgestellt, die zur effektiven Nutzung der Software erforderliche System-, Test- und Anwendungsfunktionen einschließlich unterstützender Dokumentation enthält.
2. Lizenz
2.1
Vorbehaltlich der Erfüllung der hier enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gewährt Philips dem Kunden eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Software im Zusammenhang mit dem Betrieb der benannten Hardware in der Organisation des Kunden ohne Recht auf Unterlizenzierung. Dem Kunden werden keine anderen Rechte an der lizenzierten Software oder sonstigen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte von Philips oder seinen Lieferanten gewährt, wenn dies nicht ausdrücklich in diesen Softwarelizenzbedingungen aufgeführt ist.
2.2
Die lizenzierte Software ist nur mit der benannten Hardware und an dem Standort, an dem die Produkte installiert sind, zu verwenden, es sei denn, sie gehört zu einem mobilen System. Für jede benannte Hardware oder zentrale Recheneinheit, auf der die lizenzierte Software zu verwenden ist, sind getrennte Softwarelizenzbedingungen erforderlich. Der Kunde verwendet die lizenzierte Software nur für den vereinbarten Zweck.
2.3
Die lizenzierte Software kann Technologie beinhalten, die Eigentum von Lieferanten von Philips oder von ihnen zertifiziert ist. Die Softwarelizenzbedingungen gewähren keine Rechte aus gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der Lieferanten von Philips im Rahmen der Nutzung der Technologie dieser Dritten. Der Kunde stimmt gegebenenfalls zu, von jedem Lieferanten durch Endbenutzerlizenzverträge, die zwischen den Lieferanten und dem Kunden abzuschließen sind, eine gesonderte Lizenz zu erwerben.
2.4
Diese Softwarelizenzbedingungen gelten nicht für Wartungs- oder Servicesoftware, die getrennt oder zusammen mit den Produkten geliefert wird, und dazu dienen soll, Philips oder seinen Vertretern bei Installation, Tests, Service und Instandhaltung der benannten Hardware zu unterstützen.
3. Einschränkungen
3.1
Philips und/oder die Lieferanten von Philips sind (je nach Sachlage) Inhaber aller gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, des Rechtstitels und der Beteiligung an der lizenzierten Software und allen Modifizierungen und abgeleiteten Arbeiten sowie allen sich daraus ergebenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechten.
3.2
Der Kunde darf von der lizenzierten Software nur zur eigenen Nutzung für die benannte Hardware als Back-up/zu Archivierungszwecken eine Kopie erstellen oder eine Kopie in maschinenlesbarer Form verfügbar halten. Der Kunde unterlässt und sorgt dafür, dass Dritte ebenfalls unterlassen (a) die lizenzierte Software oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu vertreiben, (b) die lizenzierte Software abzutreten, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, offenzulegen oder anderweitig verfügbar zu machen. Falls und in dem Umfang, dass ein Kopieren zulässig ist, entfernt oder verändert der Kunde keine Urheberrechtsvermerke, Vermerke über Eigentumsinformationen oder sonstige Beschriftungen oder Kennzeichnungen, die in der lizenzierten Software enthalten sind, und vervielfältigt auf allen Medien, die eine Kopie der lizenzierten Software enthalten, sämtliche Urheberrechtsvermerke, Vermerke über Eigentumsinformationen und sonstige Beschriftungen oder Kennzeichnungen, die auf dem Originalmedium angebracht sind.
3.3
Weder nutzt der Kunde die lizenzierte Software oder Teile davon, noch erlaubt er den Zugriff durch eine andere Person als Philips oder das Servicepersonal von Philips oder Mitarbeiter des Kunden oder an den Aktivitäten des Kunden beteiligten Beauftragten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass jede befugte Person, die die lizenzierte Software verwendet, die in diesen Bedingungen aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen befolgt.
3.4
Setzt der Kunde die lizenzierte Software dafür ein, die Dienste oder Funktionalitäten von Serverprodukten von Microsoft Windows (alle Versionen oder Nachfolgeversionen) oder ähnliche Software zu nutzen oder darauf zuzugreifen, oder verwendet die lizenzierte Software dafür, Arbeitsplätzen oder EDV-Geräten zu erlauben, auf die Dienste oder Funktionalitäten von Serverprodukten von Microsoft Windows oder ähnlicher Software zuzugreifen, kann vom Kunden verlangt werden, (i) entweder über Philips oder direkt eine Client-Zugriffslizenz für die lizenzierte Software und/oder alle Arbeitsplätze oder EDV-Geräte von Microsoft zu erwerben oder (ii) falls ähnliche Software verwendet wird, die erforderliche Lizenz für die Arbeitsplätze oder EDV-Geräte vom entsprechenden Drittanbieter zu erwerben.
3.5
Philips ist nicht verpflichtet, bei Software von Drittanbietern (einschließlich Microsoft-Software, Antivirensoftware usw.), die dem Kunden von Philips bereitgestellt wird, Updates oder Upgrades durchzuführen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich in einem Servicevertrag, dass Philips diese Verantwortlichkeiten übernimmt.
3.6
Die lizenzierten Software wird nur gemäß Urheberrecht lizenziert und nicht verkauft, und jede Bezugnahme auf „Verkauf“ oder „verkauft“ von lizenzierter Software ist als Gewährung einer Urheberrechtslizenz zu verstehen und gilt nicht als Übertragung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte.
3.7
Die lizenzierte Software wird möglicherweise von bestimmter Open Source Software begleitet. Diese Open Source Software unterliegt ausschließlich ihren eigenen Lizenzbedingungen. Falls Philips dem Kunden eine Kopie der entsprechenden Lizenzbedingungen der Open Source Software bereitstellt, erfüllt der Kunde die Bedingungen dieser Lizenz.
3.8
Von den vorstehenden Beschränkungen unberührt bleiben solche Maßnahmen, die nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig sind.
4. Modifizierungen und Verbesserungen
4.1
Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht modifizieren, entsperren, arrangieren, anpassen, Fehlerkorrekturen vornehmen, übersetzen, rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies veranlassen oder solche Maßnahmen erlauben. Außerdem darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Philips auf der lizenzierten Software basierende ableitende Arbeiten erstellen oder erstellen lassen. Erforderliche Informationen zur Kompatibilität der lizenzierten Software mit anderer Software werden ausschließlich bei Philips zu den vorherrschenden Standardbedingungen und Bestimmungen und nach alleinigem Ermessen von Philips beschafft.
4.2
Wird die lizenzierte Software auf eine Weise durch den Kunden oder einen Dritten modifiziert oder mit nicht von Philips bereitgestellter und/oder schriftlich von Philips genehmigter Software oder Ausstattung kombiniert, werden alle mit der lizenzierten Software und der benannten Hardware verbundene Garantiezusagen ab dem Zeitpunkt dieser Modifizierung null und nichtig.
4.3
Philips kann von Zeit zu Zeit Updates oder Upgrades der lizenzierten Software erstellen und lizenzieren. Updates und/oder Upgrades könnten dem Kunden zu einschlägigen Bestimmungen und Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
4.4
Philips kann dem Kunden Wartung der lizenzierten Software bereitstellen, jedoch nur, wenn dies in einem gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart wurde.
4.5
Philips ist nur verpflichtet, Unterstützung, Support, Wartung oder neue Versionen bereitzustellen, falls und insoweit Philips dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
4.6
Der Kunde entschädigt Philips und seine verbundenen Unternehmen und stellt Philips und seine Unternehmen frei von Schäden oder Kosten, die aus oder in Verbindung mit einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer entstehen, und der Kunde erstattet alle Philips und/oder seinen verbundenen Unternehmen durch die Abwehr von Ansprüchen aus oder in Zusammenhang mit einer solchen Verletzung entstandene Kosten und Aufwendungen.
5. Laufzeit und Kündigung
Diese Softwarelizenzbedingungen sind so lange in Kraft und wirksam, wie der Kunde die genannte Hardware verwendet; allerdings kann Philips diese Softwarelizenzbedingungen bei Verletzung dieser Softwarelizenzbedingungen durch den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Philips dem Kunden diese Verletzung schriftlich mitgeteilt hat und der Kunde diese Verletzung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen ab dem Datum dieser Mitteilung oder innerhalb einer längeren, in dieser Mitteilung angegebenen Frist beseitigt hat. Eine solche Kündigung entbindet den Kunden nicht von seinen vor dieser Kündigung entstandenen Verpflichtungen und schmälert Rechte von Philips, die vor diesem Datum entstanden sind, nicht. Der Kunde entfernt die lizenzierte Software von der benannten Hardware oder erlaubt die Entfernung durch Philips und gibt die lizenzierte Software und alle Kopien und die diesbezügliche Dokumentation nach Ablauf der Lizenz auf Kosten des Kunden umgehend an Philips zurück. Nach dieser Rückgabe bestätigt der Kunde Philips, dass er weder direkt noch indirekt, vollständig oder teilweise, lizenzierte Software oder Teile davon aufbewahrt oder besitzt.
6. Schlussbestimmungen
6.1
Philips bietet jedem redlichen Lizenznehmer der benannten Hardware, auf der die lizenzierte Software betrieben wird, (zweiter Lizenznehmer) eine Softwarelizenz gemäß den dann geltenden Gebühren, Bestimmungen und Bedingungen an. Aufgrund des Erfordernis von Philips, seine geschützten Informationen zu schützen, behält sich Philips das Recht vor, die lizenzierte Software nicht an einen zweiten Lizenznehmer zu lizenzieren, falls dieser zweite Lizenznehmer von Philips als Mitbewerber von Philips gilt. Bei Verkauf der benannten Hardware an einen zweiten Lizenznehmer und Genehmigung des zweiten Lizenznehmers deinstalliert Philips die benannte Hardware zu den dann geltenden Sätzen von Philips und installiert die benannte Hardware für den zweiten Lizenznehmer jedoch erst dann neu, nachdem der zweite Lizenznehmer den erforderlichen Bedingungen zur Softwarelizenzierung von Philips zugestimmt hat.
6.2
Im Zusammenhang mit lizenzierter Software, an der einer oder mehrere dritte Lieferanten Rechte haben, gelten die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen auch zugunsten dieser dritten Lieferanten. Der Kunde stimmt zu, Philips für sämtliche Ansprüche von dritten Lieferanten zu entschädigen, die aus der Verletzung dieser Lizenz durch den Kunden entstehen.
6.3
Die lizenzierte Software kann Support für in Java geschriebene Programme beinhalten. Die Java-Technologie ist nicht fehlertolerant und wurde nicht zur Nutzung oder zum Weiterverkauf als Online-Kontrollwerkzeug in gefährlicher Umgebung, für die eine ausfallsichere Leistung erforderlich ist, entwickelt, hergestellt oder beabsichtigt.